Die Seniorenrechtskanzlei Groß konzentriert sich auf die Lösung aller rechtlichen Aufträge
Im Erbrecht sorge ich für die Sicherung Ihres Vermögens durch die Gestaltung von Testatment, Erbvertrag, und Schenkung auf den Todesfall, unter besonderer Berücksichtigung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer;
sowie durch die Feststellung der Erbenstellung oder Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit und Erbschein; oder durch Ausschlagung vor dem Nachlassgericht wegen Nachlassinsolvenz oder zur Verbesserung der Erbquote;
zudem durch die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen zum Vermächtnis und beim Pflichtteil und Pflichtteilergänzung;
sowie durch die Auseinandersetzung in Erbengemeinschaften und Auskunftsanspruch.
Im Familienrecht kümmere ich mich
um Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung;
um Scheidung, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich;
um Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt;
zudem um Sorgerecht und Umgangsrecht;
ferner um Rechtsstreitigkeiten in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Patchworkfamilien.
bei der Bewilligung von Pflegegrad, speziell bei Demenz, von Pflegegeld, insbesondere bei Pflegesachleistungen durch Angehörige, und Entlastungsbetrag;
sowie bei rechtlichen Schwierigkeiten mit ambulantem Pflegedienst und Pflegeheim;
ferner bei gesetzlicher Rente, insbesondere Erwerbsminderungsrente, speziell bei seelischer Erkrankung;
überdies bei der gesetzlichen Krankenversicherung;
ebenso bei Schwerbehinderung und Teilhabeleistung;
bei Sozialleistungen nach dem SGB II auf existenzsichernde Leistungen, und Unterkunftskosten sowie nach dem SGB XII auf notwendigen Lebensunterhalt, auf Mehrbedarfe, zur Grundsicherung, Hilfe zur Gesundheit und Hilfe zur Pflege;
schließlich bei Elternunterhalt gegen Forderungen des Sozialamtes.